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Traumsteuern

Donnerstag, 14.11.2011

Autor: Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

 

Ich bin zugegebenermaßen ein Late-Finisher – zumindest was meine Pflichten gegenüber dem Finanzamt betrifft: Meine Einkommensteuererklärung 2010 habe ich (genehmigt!) soeben erst abgegeben und nicht nur als Riesterer und Rüruper bei der Altersvorsorge angesichts der Komplexität der Materie mächtig geflucht. Ich stelle mich halt – wahrscheinlich reichlich naiv – noch dem eigenen Anspruch, zumindest halbwegs das zu verstehen, was ich da zu deklarieren habe…

Nicht umsonst ist ja auch mehr als die Hälfte der Steuerfachliteratur der Welt in deutscher Sprache geschrieben. Diese vermeintliche Erkenntnis habe ich überzeugt und nur allzu gerne jahrelang mit verbreitet. Dass ich dabei einer modernen Legendenbildung aufgesessen bin, hat jetzt Johannes Pennekamp im Handelsblatt mit dem Artikel „Die Mär vom Steuerdschungel“  anhand eines Artikels des Tübinger Professors Franz Wagner und seiner Koautorin Susanne Zeller in der Fachzeitschrift „Perspektiven der Wirtschaftspolitik“ aufbereitet. Ich trete also an, Abbitte für’s Märchenerzählen zu leisten:

  • Der Finanzwissenschaftler Albert Rädler hat in der umfassenden Steuerrechtsbibliothek des Amsterdamer International Bureau of Fiscal Documentation (IBFD) (www.ibfd.org/) ausgemessen, dass von den insgesamt 2000 Regalmetern nur etwa 200 Meter Zeitschriften und Bücher zum deutschen Steuerrecht enthalten, also zehn Prozent.

 

  • Eine Studie der Weltbank und der Beratungsfirma PwC hat ermittelt, dass das US-amerikanische Steuerrecht auf 5100 Seiten passe und das japanische gar 7200 Seiten verschlinge, während sich die deutschen Paragraphen „nur“ auf 1700 Seiten breit machten.

 

  • In einer empirischen Untersuchung aus Juni 2011 zu einem Diskussionspapier () der Freien Universität Berlin weisen die Verfasser Kay Blaufus, Sebastian Eichfelder und Jochen Hundsdoerfer nach, dass in Deutschland der durchschnittliche Zeitbedarf eines Haushaltes zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung 5,7 Stunden betrage und damit erheblich unter dem der Leidensgenossen in den USA oder Australien liege.


Was aber kann dann den „gewissen deutschen Steuermasochismus“ (Albert Rädler) und die nur zu gern kolportierte Steuerlegende ausgelöst haben? Ist es die notorische Beschlussfassung kurz vor Toreschluss, das steuerpolitische Dezemberfieber? Schließlich rutscht fast jeder vierte neue Steuer-Paragraph im Dezember noch schnell in die Gesetzestexte, wie die Wissenschaftler Frank Blasch, Tina Klautke und Alfons Weichenrieder an der Frankfurter Goethe-Universität herausfanden. Oder ist Steuerfachliteratur in Deutschland deshalb so üppig und ausschweifend, weil Steueranwälte und Berater aufgrund des Werbeverbotes ihrer Zunft anders nicht auf sich aufmerksam machen könnten? Allessamt hervorragende Arbeitshypothesen, meiner Meinung nach.

Da wird sich die jetzt in mehreren Dutzend Städten und Gemeinden diskutierten Bettensteuern buchstäblich geradezu als „Traumsteuer“ für die deutsche Steuerwissenschaft erweisen und nicht nur die Amsterdamer IBFD-Bibliothek wird einige Regalmeter anbauen dürfen. Denn überflüssiger und komplizierter konnte das deutsche Kommunalabgabenrecht bzw. das Recht der kommunalen Aufwandsteuern keine Erweiterung erfahren.

Den Paragraphen-Exzessen der Matratzen-Mauten scheinen keine Grenzen mehr gesetzt zu sein: Besteuerung nach Prozentsätzen oder Festbeträgen, pro Zimmer oder pro Person, je Übernachtung oder möglicher Übernachtung, nach Alter der Gäste, für Hotels oder Kreuzfahrtschiffe, je Zahlungsbereitschaft oder Bedürftigkeit, pro Hotelstern oder für fehlende Sterne, je Unterbringungsart, je Durchschnittspreis, je Reiseanlass, … Alles jetzt schon Wirklichkeit im deutschen Steuerrecht – allen verfassungsrechtlichen Bedenken und anhängiger Gerichtsverfahren zum Trotz und Hohn.

Und wenn Gemeinwesen wie Köln oder Bremen ihre Bettensteuer vorsätzlich auch noch besonders „hotelfreundlich“ ausgestalten, dann wird auf die Bettensteuer auf den Übernachtungspreis zuzüglich Mehrwertsteuer auch noch einmal Mehrwertsteuer plus Kommissionszahlung zuzüglich Mehrwertsteuer für das städtische Buchungsportal oben drauf geschlagen – halt doch eine echte „Märchensteuer“. Wird durch das kommunale Steuerfindungsrecht das schon so lange erzählte deutsche Steuermärchen doch noch wahr?

Ihr,

Markus Luthe

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